Barrierefreiheitserklärung


NOBAMED Paul Danz AG setzt sich dafür ein, die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Wir verbessern kontinuierlich die Benutzerfreundlichkeit für alle und wenden die entsprechenden Standards (WCAG 2.2, BITV und der Norm EN 301 549) für die Zugänglichkeit an.

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter https://www.nobamed.com/ veröffentlichten Webseite der NOBAMED Paul Danz AG.


Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen


Der Webauftritt ist mit den technischen Anforderungen gemäß der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) derzeit nicht vollständig vereinbar.


Nicht barrierefreie Inhalte


Die folgenden Inhalte sind nicht barrierefrei, da sie nicht mit der zugrundeliegenden harmonisierten Norm EN 301 549 vereinbar sind:


• Auf allen Seiten gibt es Links ohne Linktext. | WCAG: 4.1.2


• Auf mehreren Seiten gibt es Listenelemente, die nicht Teil einer Liste sind. | WCAG: 1.3.1


• Auf vielen Seiten ist der Kontrast zwischen Text und Hintergrund zu gering. | WCAG: 1.4.3


• Auf einzelnen Seiten passt die in HTML hinterlegte Sprache nicht zur Seitensprache. | WCAG: 3.1.1


• Auf mehreren Seiten gibt es Formularfelder ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zu den Formularfeldern ist erschwert. | WCAG: 4.1.2


•Auf mehreren Seiten gibt es Buttons ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zu den Buttons ist erschwert. | WCAG: 4.1.2


•Auf einzelnen Seiten gibt es Überschriften, die keine Beschriftung haben oder das Attribut aria-hidden enthalten und somit für Screenreader nicht erreichbar sind. | WCAG: 1.3.1


• Auf mehreren Seiten ist die hinterlegte Sprache ungültig und entspricht nicht dem BCP 47 Standard. Die Seite können nicht korrekt vorgelesen werden. | WCAG: 3.1.1


• Auf vielen Seiten gibt es ungültige Aria-Attribute Werte. Diese werden von Screenreadern nicht erfasst und entsprechend nicht korrekt ausgegeben. | WCAG: 4.1.2


• Auf allen Seiten fehlen einem übergeordneten Element die passenden untergeordneten Elemente. Dies kann Nutzende von Screenreader verwirren, da ein Inhalt erwartet wird, aber keiner da ist. | WCAG: 1.3.1


• Auf mehreren Seiten sind Beschreibungs-Erklärungen und Beschreibungs-Überschriften nicht von einem Beschreibungs-Listen Element umgeben. Dadurch werden Beschreibungs-Erklärungen und Beschreibungs-Überschriften nicht als solche erkannt und korrekt von Hilfstechnologien ausgegeben. | WCAG: 1.3.1


• Auf mehreren Seiten gibt es Listen, die Elemente enthalten, die nicht in Listen gehören. Dadurch werden die Listen möglicherweise nicht korrekt von Hilfstechnologien ausgegeben. | WCAG: 1.3.1


Diese Erklärung wurde am 03.06.2025 erstellt. Die Erklärung wurde mithilfe der Eye-Able® Technologie der Web Inclusion GmbH erstellt. Mehr Informationen zur Web Inclusion GmbH sind unter https://eye-able.com/ zu finden. Die Web Inclusion GmbH hat alle maschinell überprüfbaren Prüfschritte durchlaufen.


Rückmeldung und Kontaktangaben


Sie haben eine Anmerkung oder einen Hinweis zu Barrieren auf dieser Webseite? Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir erklären Ihnen, welche Barrieren bestehen. Sie können sich informieren, welche Ausnahmen wir gemacht haben. Wir beantworten Ihre Fragen schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Wochen. Vielen Dank für Ihr Feedback.Sie können uns über folgende Adresse kontaktieren:

NOBAMED Paul Danz AG
Höltkenstraße 1-5
58300 Wetter
Tel: +49 (0)2335 - 7609 0
E-Mail:       info@nobamed-ag.com


Die NOBAMED Paul Danz AG beliefert hauptsächlich Fachkreise. Da wir auch Patienten, die Möglichkeit geben wollen, Produkte und Produktbeschreibungen einsehen zu können, arbeiten wir verstärkt daran, unsere Website barrierefrei zu gestalten.


Schlichtungsstelle


NOBAMED Paul Danz ist keine öffentliche Einrichtung und muss daher keine Schlichtungsstelle benennen.

www.nobamed.com

Hinweis zu § 36 VSBG: Wir nehmen an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil und sind dazu auch nicht verpflichtet.


Wetter (Ruhr) , den 12.06.2025